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Flugverspätung & Flugausfall: Ihre Rechte nach EU 261/2004

Ratgeber 📅 30 August 2026 ⏱ 7 Min. Lesezeit
Flugverspätung & Flugausfall: Ihre Rechte nach EU 261/2004

Ihr Flug hat Verspätung oder wurde gestrichen? Die EU-Verordnung 261/2004 schützt Fluggäste – oft stehen Ihnen 250 bis 600 € zu. Wir erklären, wann Sie Anspruch haben und wie Sie ihn durchsetzen.

Wann gilt die EU-Verordnung 261/2004?

Die Verordnung gilt für alle Flüge, die in der EU starten, sowie für Flüge von EU-Airlines in die EU. Sie gilt unabhängig von der Airline – auch bei Billigfliegern auf Strecken wie Istanbul – Antalya.

Die Entschädigungshöhe im Überblick

250 € bei Flügen bis 1.500 km ab 3 Stunden Verspätung, 400 € bei 1.500–3.500 km und 600 € bei Langstrecken ab 4 Stunden Verspätung – jeweils pro Person. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf Betreuung: Mahlzeiten, Getränke und bei Bedarf eine Hotelübernachtung.

Ausnahmen: Aussergewöhnliche Umstände

Keine Entschädigung gibt es bei aussergewöhnlichen Umständen wie schwerem Wetter, Streiks der Flugsicherung oder politischen Unruhen. Technische Probleme zählen dagegen meist nicht dazu – hier haftet die Airline.

So setzen Sie Ihre Rechte durch

1. Alles dokumentieren (Boardingkarte, Verspätungsbestätigung). 2. Formelle Forderung an die Airline stellen. 3. Bei Ablehnung: die nationale Durchsetzungsstelle einschalten. In Deutschland beträgt die Frist 3 Jahre.

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Häufig gestellte Fragen

Wie viel Entschädigung bekomme ich bei 3 Stunden Verspätung?

Kurzstrecken bis 1.500 km: 250 €, Mittelstrecken: 400 €, Langstrecken: 600 € pro Person.

Gilt EU 261 auch für Nicht-EU-Airlines?

Ja, wenn der Flug in der EU startet oder die Airline in der EU ansässig ist und in der EU landet.

Was, wenn die Airline in die Insolvenz geht?

Dann wird eine Entschädigung schwierig. Buchen Sie mit Kreditkarte, um im Insolvenzfall besser abgesichert zu sein.

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